Ausstattung
Die Ausstattung einer Feuerwehr muß an den örtlichen Gegebenheten angepaßt sein. Nur so ist es möglich, die gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr zu erfüllen.
Ein klar erstellter und logisch aufgebauter Feuerwehrbedarfsplan ist die Grundlage der sicheren Planung. Er wird vom Gemeinderat verabschiedet und nach ihm wird die Feuerwehr ausgestattet. Dieser Feuerwehrbedarfsplan ist alle 8 Jahr neu zu überarbeiten und den aktuellen örtlichen Gegebenheiten und Ansprüche anzupassen.